Mitglied werden

Beitragsordnung

§ 1 Allgemeines

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

Die festgesetzten Beträge werden jeweils zum Anfang eines Jahres (1. Januar) fällig. Treten Mitglieder dem Verein im Laufe eines Jahres bei, wird der Jahresbeitrag unabhängig vom Eintrittsmonat mit Eintritt fällig.

Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung. Sollte in Ausnahmefällen ein Mitglied daran nicht teilnehmen, ist der Mitgliedsbeitrag auf das Vereinskonto (§ 4) zu überweisen. Barübergaben der Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich ausgeschlossen§ 3 Beiträge

Die Höhe der Beiträge entnehmen Sie bitte unserer Beitragsordnung.


Beitrittserklärung

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied.
Wenn Sie Mitglied in unserem Verein werden möchten, brauchen Sie nur die Beitrittserklärung auszufüllen und an:

Nablus-Initiative e.V.,
Internationales Haus
Hans-Sachs-PLatz. 2
D-90403 Nürnberg
zu senden.Beitrittserklärung.pdf